Notdienst
Liebe TierbesitzerInnen,
ab dem 1. Januar 2025 treten neue gesetzliche Änderungen im Heilberufegesetz NRW in Kraft, die auch unsere Praxis betreffen. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Informationen zu unserem Notdienstangebot und den neuen Regelungen informieren.
Unser Notdienst an Wochenenden und Feiertagen
Wie gewohnt bieten wir Ihnen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einen Notdienst an. Dieser findet täglich von 17:00 bis 18:00 Uhr statt. Falls Ihr Haustier in dieser Zeit akute Hilfe benötigt, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Notdienst im Rahmen des Notdienstrings Unna Hamm
Zusätzlich beteiligen wir uns am Notdienstring Unna, der in der Kernzeit von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar ist. Die Notdienstpraxis, die an diesen Tagen zuständig ist, finden Sie über den Notdienstfinder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe unter Kreisstelle Unna und Hamm (hier). Suchen Sie einfach nach der Kreisstelle Unna und Hamm auf der Website: Notdienstfinder Tierärztekammer Westfalen-Lippe.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch bei der entsprechenden Praxis, um Wartezeiten zu vermeiden.
Notdienstgebühr
Gemäß der gesetzlichen Regelung sind alle TierärztInnen verpflichtet, eine Notdienstgebühr von 50 € netto zu erheben, sowie einen erhöhten Gebührensatz für den Notdienst. Wir bitten um Verständnis, dass diese Gebühr notwendig ist, um den Betrieb auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten aufrechterhalten zu können.
Unsicher, ob es ein Notfall ist?
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen Notfall handelt, können Sie sich hier informieren. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns gerne an – wir beraten Sie gerne.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihr Haustier Hilfe braucht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam